Wiener Baumschutz-Gesetz
In vielen Gemeinden gibt es bereits gültige Baumschutzgesetze, in denen der Umgang mit allen Bäumen im Gemeindegebiet genau reguliert ist.
Muss ein Baum entfernt werden, dann ist dieses Gesetz anzuwenden. Oftmals ist ein Baumfällansuchen notwendig, wie z.B in Wien.
Das Wiener Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 zum Schutze des Baumbestandes in Wien betrifft alle Bäume in Wien, auch private! (Ausnahmen: Obstbäume, Bäume in Kleingärten und Forsten).
Es gilt ab einem Stammumfang von 40 cm gemessen in 1 Meter Höhe. Wir übernehmen gerne diese Formalitäten für Sie und setzen uns mit den zuständigen Ämtern in Verbindung. Wird die Entfernung bewilligt, und Ersatzpflanzungen vorgeschrieben, so kann dies auch auf Wunsch von uns ausgeführt werden.